Bericht der Energie- und Medienversorgung Schwarza GmbH nach § 77 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 EEG 2014
Elektrizitätsversorgungsunternehmen:
Energie- u. Medienversorgung Schwarza GmbH
Breitscheidstr. 160
07407 Rudolstadt
1. Einleitung
Dieser Bericht dient gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Verbindung mit der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) der Erläuterung der Ermittlung der den Übertragungsnetzbetreibern bzw. der Bundesnetzagentur vom Energieversorgungsunternehmen mitgeteilten Daten der an Letztverbraucher gelieferten Energiemengen. Ziel des Berichtes ist die Darlegung der zwischen dem Energieversorgungsunternehmen und den Übertragungsnetzbetreibern auf Basis des EEG ausgeglichenen Energiemengen und Vergütungszahlungen.
2. Systematik des EEG
Diejenigen Netzbetreiber, deren Netz gesamtwirtschaftlich und technisch am günstigsten zu der betreffenden EEG-Anlage gelegen ist, sind verpflichtet, diese EEG-Anlage an ihr Netz anzuschließen und den vom Anlagenbetreiber angebotenen Strom aus dieser Anlage abzunehmen. Dieser Strom unterliegt bei bestimmten EEG-Anlagen einer Vergütungspflicht mit gesetzlich festgelegten Vergütungssätzen.
Der Netzbetreiber, in dessen Netz die betreffende EEG-Anlage einspeist, ist berechtigt, den eingespeisten und dem Anlagenbetreiber vergüteten Strom an den regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber weiterzuverkaufen. Von den Vergütungen sind die nach der Stromnetzentgeltverordnung ermittelten vermiedenen Netzentgelte in Abzug zu bringen.
Die Übertragungsnetzbetreiber ermitteln daraufhin für jedes Kalenderjahr die Strommenge, die sie von nachgelagerten Netzbetreibern oder von Betreibern von direkt an das Übertragungsnetz angeschlossenen EEG-Anlagen abgenommen und vergütet haben. Außerdem stellen sie den Anteil dieser Strommenge an der gesamten Strommenge fest, die Elektrizitätsversorgungsunternehmen (Stromlieferanten) im Bereich des jeweiligen Übertragungsnetzbetreibers im betreffenden Kalenderjahr an Letztverbraucher geliefert haben. 2
Übersteigen im Durchschnitt die durch einen Übertragungsnetzbetreiber an nachgelagerte Netzbetreiber oder Betreiber von direkt an das Übertragungsnetz angeschlossenen EEG-Anlagen gezahlten Vergütungen für EEG-Strom den Durchschnitt der durch alle Übertragungsnetzbetreiber geleisteten Vergütungen, so hat dieser einen entsprechenden Ausgleichsanspruch gegenüber den jeweils anderen Übertragungsnetzbetreibern.
Darüber hinaus haben die Übertragungsnetzbetreiber diejenigen Strommengen aus dem EEG-Belastungsausgleich zu berücksichtigen, die die jeweiligen Stromlieferanten aufgrund entsprechender Bescheide des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im betreffenden Kalenderjahr nicht denjenigen Letztverbrauchern mit der EEG-Umlage in voller Höhe berechnen konnten und deshalb nur in beschränktem Umfang EEG-Umlage zahlen mussten (sog. privilegierte Letztverbraucher).
Die Übertragungsnetzbetreiber sind seit dem 1. Januar 2010 verpflichtet, die ihnen im Rahmen des EEG-Belastungsausgleichs zugewiesenen EEG-Strommengen und –Vergütungen gemäß und nach Maßgabe der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) sowie der Ausgleichsmechanismusausführungsverordnung (AusglMechAV) zu vermarkten. Im Gegenzug können die Übertragungsnetzbetreiber von den Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Strom an Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher liefern und für die sie regelverantwortlich sind, gemäß AusglMechV anteilig Ersatz der erforderlichen Aufwendungen in Form der „EEG-Umlage“ verlangen. Die „EEG-Umlage“ berechnet sich gemäß den Vorgaben nach AusglMechV und wird von den Übertragungsnetzbetreibern gemäß AusglMechV veröffentlicht.
3. Erläuterung der den Übertragungsnetzbetreibern und der Bundesnetzagentur mitgeteilten Daten
Energieversorgungsunternehmen sind verpflichtet, den regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreibern die an Letztverbraucherinnen oder Letztverbraucher gelieferte Energiemenge mitzuteilen. Die Pflicht zur Mitteilung dieser Daten besteht auch gegenüber der Bundesnetzagentur. Dieser Verpflichtung ist die Energie- und Medienversorgung Schwarza GmbH nachgekommen.
Die zum 31.05.2017 testierte Menge lautet wie folgt:
Letztverbraucherabsatz 2016: 36.837.093 kWh
Die als Letztverbraucherabsatz aufgeführte Menge umfasst die in 2016 an alle (privilegierte und nicht-privilegierte) Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher gelieferte Strommenge. Nicht im Letztverbraucherabsatz enthalten ist der Eigenverbrauch der Energie- und Medienversorgung Schwarza GmbH. Die Datenbasis für den Letztverbraucherabsatz bilden die Erfassungs– und Abrechungssysteme.
Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus hat die Energie- und Medienversorgung Schwarza GmbH den regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreibern und der Bundesnetzagentur auch die Mengen der von ihr belieferten privilegierten Letztverbraucher mitgeteilt. Maßgeblich für die Beurteilung, ob ein Letztverbraucher im Jahr 2016 privilegiert war, war der Bescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. 3
Im Übrigen betrug die von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlichte „EEG-Umlage“ für das Kalenderjahr 2016 6,354 Cent/kWh. Unter Berücksichtigung des Stromabsatzes der Energie- und Medienversorgung Schwarza GmbH an Letztverbraucher im Allgemeinen und an Letztverbraucher, deren Anteil an der zu zahlenden „EEG-Umlage“ im Rahmen der besonderen Ausgleichsregelung i. V. mit AusglMechV durch Bescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle begrenzt wurde, beträgt die an die Übertragungsnetzbetreiber zu zahlende „EEG-Umlage“ für dieses Berichtsjahr daher 1.017.762,98 Euro.
4. Weitere Unterlagen
Die Berichte der Übertragungsnetzbetreiber können für das betreffende Kalenderjahr unter nachfolgenden Internetadressen eingesehen werden:
Amprion GmbH: http://www.amprion.net
TransnetBW GmbH: https://www.transnetbw.de/de
TenneT TSO GmbH http://www.tennettso.de/
50Hertz Transmission GmbH: http://www.50hertz-transmission.net
Die testierten Zahlen des EEG-Belastungsausgleichs sowie die von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlichte „EEG-Umlage“ für das Kalenderjahr 2016 stehen darüber hinaus auf folgender Internet-Seite zur Verfügung:
https://www.netztransparenz.de/de/EEG-Umlage.htm
Weitere Informationen über die Datenmeldungen können auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter folgendem Link bezogen werden: